Bei der FNR-Förderungen werden Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern gefördert.
Ziel ist, die Methanemissionen durch Wirtschaftsdüngern zu senken und die Erzeugung erneuerbarer Energien steigern.
Das bedeutet: Finanzielle Unterstützung für die Erhöhung des Anteils an Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen und deren effiziente und klimafreundliche Vergärung.
Was wird gefördert?
- Abdeckung von Gärrestlagern
- Umrüstung von Bestandsanlagen | darunter fallen auch Rühr- & Pumptechnik
- Spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen
- Gemeinschaftsanlagen
- Investitionsbegleitende Maßnahmen
- Sachkundige Begleitung (verpflichtend)
- Investitionszuschüsse von bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben.
Wer wird gefördert?
- Landwirtschaftliche Unternehmen
- gewerbliche Unternehmen
- kommunale Unternehmen, die selbstständige Betriebe sind
In welchem Zeitraum erfolgt die Förderung?
- 12.2028: Frist für bauliche Maßnahmen
- 06.2029: Frist für alle anderen Maßnahmen
Wie hoch ist die Fördersumme?
- maximal 300.000 Euro pro Unternehmen und Vorhaben
- abhängig von Maßnahme und Unternehmensgröße
Wie kann die Förderung beantragt werden?
- Anträge können über das Online-Antragssystem (easy-Online), einem barrierefreien Internet-Portal eingereicht werden
- Dabei muss die Investitionsmaßnahme durch einen Sachkundigen begleitet werden:
- eine unabhängige, selbstständige oder in einem Beratungsunternehmen tätige Person mit Fachwissen in der Biogaserzeugung
- Vor Durchführung der Maßnahme: Bestätigung der Übereinstimmung der geplanten Maßnahme mit den Zielen der Förderrichtlinie
- Nach Durchführung der Maßnahme: Abnahme der Umsetzung der Maßnahme
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Alle wichtigen Informationen finden Sie hier: https://wirtschaftsduenger.fnr.de/