28.05.2026


Neue Förderung für Landwirtschaft und Biogas.


Bei der FNR-Förderungen werden Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern gefördert.

Ziel ist, die Methanemissionen durch Wirtschaftsdüngern zu senken und die Erzeugung erneuerbarer Energien steigern.

Das bedeutet: Finanzielle Unterstützung für die Erhöhung des Anteils an Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen und deren effiziente und klimafreundliche Vergärung.  

 

Was wird gefördert?

  • Abdeckung von Gärrestlagern
  • Umrüstung von Bestandsanlagen | darunter fallen auch Rühr- & Pumptechnik
  • Spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen
  • Gemeinschaftsanlagen
  • Investitionsbegleitende Maßnahmen
  • Sachkundige Begleitung (verpflichtend)
  • Investitionszuschüsse von bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben.

 

Wer wird gefördert?

  • Landwirtschaftliche Unternehmen
  • gewerbliche Unternehmen
  • kommunale Unternehmen, die selbstständige Betriebe sind

 

In welchem Zeitraum erfolgt die Förderung?

  • 12.2028: Frist für bauliche Maßnahmen
  • 06.2029: Frist für alle anderen Maßnahmen

 

Wie hoch ist die Fördersumme?

  • maximal 300.000 Euro pro Unternehmen und Vorhaben
  • abhängig von Maßnahme und Unternehmensgröße

Wie kann die Förderung beantragt werden?

  • Anträge können über das Online-Antragssystem (easy-Online), einem barrierefreien Internet-Portal eingereicht werden
  • Dabei muss die Investitionsmaßnahme durch einen Sachkundigen begleitet werden:
  • eine unabhängige, selbstständige oder in einem Beratungsunternehmen tätige Person mit Fachwissen in der Biogaserzeugung
  • Vor Durchführung der Maßnahme: Bestätigung der Übereinstimmung der geplanten Maßnahme mit den Zielen der Förderrichtlinie
  • Nach Durchführung der Maßnahme: Abnahme der Umsetzung der Maßnahme

 

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Alle wichtigen Informationen finden Sie hier: https://wirtschaftsduenger.fnr.de/