1. Geltungsbereich
1.1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen online wie offline. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Zusatz- und Folgeaufträge, Vertragsergänzungen und Vertragsänderungen, sofern nicht ausdrücklich gesonderte Bedingungen vereinbart werden.
1.2.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, soweit sie inhaltlich von den folgenden Geschäftsbedingungen abweichen und/oder zusätzliche Regelungen enthalten und soweit wir sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Beruft sich eine Vertragspartei auf eine vom Vertragspartner nicht schriftlich bestätigte, von den vorliegenden Bedingungen abweichende Vereinbarung, so hat sie diese im Streitfalle zu beweisen.
1.3.
Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
2. Angebot
2.1.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung bzw. seinen Auftrag 14 Tage gebunden. Bestellungen oder Aufträge bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch uns. Wenn wir die Bestellung oder den Auftrag vorbehaltlos innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung oder des Auftrags bei uns durchführen, gilt die Bestellung oder der Auftrag damit ebenfalls als angenommen.
2.2.
Prospekte oder die unserem Angebot oder der Auftragsbestätigung beigefügten technischen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Konstruktionsvorschläge usw. sind nur annähernd maßgebend, soweit einzelne Angaben nicht ausdrücklich zugesichert oder als verbindlich bezeichnet sind. Technische Verbesserungen in der Konstruktion oder Fertigungsmethode bleiben vorbehalten.
2.3.
Nutzungsrechte und Eigentum an Angebotsunterlagen (zum Beispiel Kostenvoranschläge, Zeichnungen usw.) verbleiben bei uns, sofern deren Erstellung vom Auftraggeber nicht gesondert zu vergüten und diese Vergütung geleistet ist.
2.4.
Angebotsunterlagen dürfen ohne unsere Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt noch für einen anderen als für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht an, so sind die uns gehörenden Angebotsunterlagen auf Verlangen unverzüglich und vollständig zurückzugeben.
2.5.
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung in Textform unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
2.6.
Die im Onlineshop angebotenen Produkte richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende (B2B).
3. Preise und Versandkosten
Angegebene Preise sind netto zuzüglich der im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer und gelten für die Lieferung unverpackter Ware ab Werk in Sulzberg bzw. ab Lager unserer Werksvertretungen. Der Transport wird als zusätzliche Leistung gesondert berechnet. Etwa erforderliche Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Bei Bestellungen im Onlineshop werden die Versandkosten und Verpackungskosten abhängig vom Lieferziel während des Bestellvorgangs berechnet.
4. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen/ -verzug
4.1.
Rechnungen für Warenlieferungen sind vor Versand zur Zahlung fällig, spätestens sofort mit der Leistungserbringung, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Für Rechnungen, die nicht innerhalb von 5 Werktagen ab Fälligkeit beglichen sind, tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
4.2.
Wird ein vereinbartes Zahlungsziel um 5 Werktage überschritten, erlischt die Zahlungsvereinbarung und es werden alle weiteren geschuldeten Beträge sofort zur Zahlung fällig.
4.3.
Verzugszinsen berechnen wir mit 9 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
4.4.
Kommt der Auftraggeber bei vereinbarter Ratenzahlung mit der Zahlung einer Rate in Verzug, werden alle geschuldeten Beträge sofort zur Zahlung fällig.
4.5.
Sämtliche Zahlungen sind direkt an uns zu richten.
4.6.
Die Bezahlung bei Bestellungen über unseren Online-Shop erfolgt wahlweise per Vorauskasse oder PayPal, bei Bestandskunden auch per Rechnung. Bei Erstbestellungen über unseren Onlineshop sind nur die Zahlungsarten Vorauskasse oder PayPal möglich. Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Zahlungsweisen in Einzelfällen abzulehnen.
5. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot
Gegen unsere Ansprüche kann der Auftraggeber nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die von ihm zur Aufrechnung vorgesehene Forderung oder der den Gegenstand des Zurückbehaltungsrechtes bildende Anspruch unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder ein hierüber geführter gerichtlicher Streit entscheidungsreif ist. Soweit Zurückbehaltung nach vorstehender Regelung nicht zulässig ist, sind auch die in §§ 369, 371 HGB geregelten Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann seine Ansprüche gegen uns nicht abtreten.
6. Lieferung und Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt ab Lager unseres Werks in Sulzberg bzw. ab Lager unserer Werksvertretungen. Wünscht der Auftraggeber den Transport der Ware zu einem von ihm angegebenen Bestimmungsort, so trägt er die Kosten und die Gefahr des Transportes. Die Versendung der Ware erfolgt auch dann auf Gefahr des Auftraggebers, soweit wir ausnahmsweise die Fracht frei Lieferung vornehmen. Vor Absendung der Ware trägt der Auftraggeber die Gefahr des von keiner Seite verschuldeten Unterganges, Besitzverlustes oder der Beschädigung der Kaufsache, wenn die Auslieferung der versandbereiten Ware auf Verlangen des Auftraggebers erst zu einem späteren Termin als dem vorgesehenen vorgenommen werden soll. Die Gefahr geht dann mit Ablauf des vorgesehenen Versandtages auf den Auftraggeber über. Eine Versicherung wird nur auf Verlangen des Auftraggebers und auf dessen Kosten abgeschlossen.
7. Lieferfristen
7.1.
Die Angabe von Lieferfristen und Lieferterminen ist unverbindlich, sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes angeben.
7.2.
Lieferfristen beginnen nach Eingang aller zur Auftragsbearbeitung erforderlichen Unterlagen bei uns. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem sich der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner wesentlichen Vertragspflichten in Verzug befindet oder uns zur Auftragsbearbeitung erforderliche Unterlagen nicht übermittelt.
7.3.
Bei Eintritt höherer Gewalt und allen Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferfrist angemessen um die Dauer des Leistungshindernisses. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bereits im Verzug befinden und wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten oder deren Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Verzögerungen teilen wir dem Auftraggeber baldmöglichst mit. Dauert die Verzögerung mehr als sechs Wochen an, kann der Auftraggeber von uns die Erklärung verlangen, ob wir vom Vertrag zurücktreten. Geben wir innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Aufforderung keine Erklärung ab oder halten am Vertrag fest, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn in diesem Zeitpunkt die Verzögerung noch andauert.
Bei Bestellungen über unseren Onlineshop beträgt die Lieferzeit innerhalb Deutschlands im Regelfall bis zu 5 Tage. Auf abweichende Lieferzeiten ins Ausland weisen wir gesondert hin.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1.
Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum, bis unsere sämtlichen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber entstandenen Geldforderungen, einschließlich Nebenforderungen und Schadensersatzansprüchen, vollständig erfüllt sind.
8.2.
Der Auftraggeber ist zur Verfügung über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt. Der Auftraggeber tritt hiermit alle sich aus der Weiterveräußerung vom Eigentumsvorbehalt erfasster Liefergegenstände ergebenden Ansprüche mit sämtlichen Neben- und Sicherungsrechten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen im Voraus zur Sicherung aller Zahlungspflichten aus der Geschäftsbeziehung mit uns ab.
8.3.
Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernde Forderung gegen den Auftraggeber um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet, soweit diese insgesamt die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigen.
8.4.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
8.5.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen und Einlagerungskosten ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
9. Ansprüche bei Mängeln
9.1.
Mängelansprüche verjähren mit Ablauf von einem Jahr nach Abnahme.
9.2.
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln bleiben hiervon unberührt, soweit nicht nach Ziffer 11. ausgeschlossen.
9.3.
Der Auftraggeber ist zur Untersuchung der Ware und zur Rüge etwaiger Mängel nach § 377 HGB verpflichtet. Ausgeschlossen sind die Ansprüche auf Nachbesserung, Neulieferung bzw. Rücktritt oder Minderung wegen offensichtlicher oder im Sinne des § 377 II HGB erkennbarer Mängel, sofern der Auftraggeber diese nicht innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware in Textform anzeigt.
9.4.
Eine Beschaffenheitsvereinbarung durch unsere Vertreter bedarf der Schriftform. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass an der gekauften Sache aufgrund des Kontakts mit aggressiven Medien (z.B. Gülle oder Biogas-Substrate) Korrosionserscheinungen auftreten können; dies begründet keinen Mangel des Produkts. Wir übernehmen keine Gewährleistung und Haftung für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, Abnutzung durch überdurchschnittliche Belastung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und ungeeignete Betriebsmittel.
10. Rücknahme von Waren
10.1.
Mangelfreie Ware wird ausschließlich bei Falschbestellung (Auftraggeberverschulden) sowie mangelhafter oder falsch gelieferter Ware (Auftragnehmerverschulden) gemäß den folgenden Regelungen zurückgenommen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) nicht.
10.2.
Der Auftraggeber kann im Falle der Falschbestellung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Warenerhalt in Textform die Rückgabe anmelden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Risiko des Auftraggebers unter Verwendung des vom Auftragnehmer bereitgestellten Rücksendeformulars. Nach Eingang und Prüfung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine pauschale Kostenbeteiligung für Prüfung, Aufbereitung und Wiedereinlagerung zu berechnen. Dem Auftraggeber steht es frei darzulegen, dass der Schaden geringer ist als die angesetzte Pauschale.
10.3.
Falschlieferung oder Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt, im Falle versteckter Mängel nach Entdeckung in Textform unter Angabe von Bestell- und Lieferscheindaten zu melden. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation und Kosten für Hin- und Rücktransport, sofern die Reklamation berechtigt ist. Prüf- und Aufbereitungskosten werden nicht in Abzug gebracht, wenn ein Sachmangel oder eine Falschlieferung vorliegt.
10.4.
Der Auftraggeber erhält ein vorausgefülltes Rücksendeformular zur Verwendung. Die Ware ist in Originalverpackung sowie mit vollständiger technischer Dokumentation und Zubehör an die im Formular genannte Adresse zu senden. Der Auftragnehmer erstellt innerhalb von 10 Werktagen ein Befundungsprotokoll mit Aufwands- und Kostenschätzung, das dem Auftraggeber übermittelt wird. Der Auftraggeber hat nach Erhalt des Protokolls 7 Kalendertage zur schriftlichen Stellungnahme; erfolgt keine Rückmeldung, gilt das Protokoll als akzeptiert.
10.5.
Bei Rückgabe aufgrund Falschbestellung behält sich der Auftragnehmer vor, eine angemessene Kostenbeteiligung für Prüfung, Aufbereitung und Wiedereinlagerung zu berechnen. Diese richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand und wird dem Auftraggeber im Rahmen des Befundungsprotokolls transparent dargestellt. Dem Auftraggeber steht es frei, darzulegen, dass der Aufwand geringer ist als veranschlagt. Bei berechtigter Reklamation (Falschlieferung/Mangel) übernimmt der Auftragnehmer sämtliche Transportkosten. Eine Gutschrift erfolgt nach Abschluss der Befundung und vollständiger Wiederaufbereitung der Ware.
10.6.
Eine Rückgabe ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
11. Haftung
SUMA übernimmt keine Haftung und keine Gewährleistung für Personenschäden, Material-, Sach-, Umwelt- und/oder Betriebsschäden und/oder einem Ausfall bei nicht bestimmungsgemäßem Einsatz des Produkts, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, unsachgemäßem Transport, (De- )Montage, Inbetriebnahme, Bedienung oder Instandhaltung / Instandsetzung, Betrieb mit defekten Sicherheits- und Schutzeinrichtungen, Einbau von nicht von SUMA freigegebenen Ersatzteilen, eigenmächtigen baulichen Veränderungen des Produkts.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns und unseren Erfüllungsgehilfen beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir nicht. Soweit dem Auftraggeber im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung oder im Falle der arglistigen Täuschung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12. Produktbeobachtung, Mitwirkung bei Rückruf, Anzeigepflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware zu beobachten und uns bei der Wahrnehmung etwaiger Produktbeobachtungspflichten zu unterstützen. Der Auftraggeber ist verpflichtet uns sowie die Vollzugsbehörden bei etwa erforderlichen Rückrufaktionen zu unterstützen. Hierzu sind insbesondere alle Dokumente aufzubewahren und bereitzustellen, die eine Rückverfolgung von Produkten zum jeweiligen Endkunden/Aufstellungsort ermöglichen. Sobald der Auftraggeber Anhaltspunkte dafür hat, dass ein von uns erworbenes oder von uns hergestelltes und von ihm vertriebenes oder verwendetes Produkt unsicher ist, hat er uns unverzüglich davon zu unterrichten.
13. Sanktions- und Exportkontrollklausel
Der Auftraggeber sichert zu, dass unsere Produkte weder direkt noch indirekt in Länder oder an Personen/Organisationen gelangen, die gemäß den jeweils aktuell geltenden EU, US- oder UN-Sanktionsregelungen sanktioniert sind, insbesondere nicht nach Russland, Weißrussland oder Iran. Dies gilt auch für den Weiterverkauf oder die sonstige Weitergabe unserer Produkte an Dritte, sofern dadurch ein Verstoß gegen geltende Sanktionsvorschriften entstehen könnte. Sofern die Produkte unter die Anhänge der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 oder Verordnung (EU) 765/2006 fallen, ist jede Wiederausfuhr nach Russland bzw. Weißrussland oder zur Verwendung in Russland bzw. Weißrussland ausdrücklich untersagt (Art. 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 bzw. Art. 8g der Verordnung (EU) Nr. 765/2006). Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Verpflichtung an Dritte weiterzugeben und etwaige Verstöße unverzüglich an uns zu melden. Ändert sich die Sanktionslage nach Vertragsschluss, verpflichtet sich der Auftraggeber, seine Geschäftsprozesse unverzüglich entsprechend anzupassen. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch, sofern sich die Sanktionslage nach Vertragsschluss ändert. Bei Verstoß behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadensersatz geltend zu machen. Der Empfänger stellt uns von allen Ansprüchen, die von Behörden oder sonstigen Dritten uns gegenüber wegen der Nichtbeachtung vorstehender exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Empfänger geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und verpflichtet sich zum Ersatz aller uns in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen. Sofern zur Durchführung von Exportkontrollprüfungen durch Behörden erforderlich, wird uns der Empfänger nach entsprechender Aufforderung unverzüglich alle Informationen über den Endempfänger, den Endverbleib und den Verwendungszweck der von uns gelieferten Waren sowie diesbezüglich geltende Exportkontrollbeschränkungen zur Verfügung stellen.
14. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist Sulzberg.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts oder anderer internationaler Konventionen zur Regelung des Warenverkehrs, solange nichts anderes vereinbart ist.
15.2.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsbeziehung und dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist Kempten/Allgäu, soweit zulässig.
16. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder aus sonstigen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen undurchführbar sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke.
SUMA Rührtechnik GmbH • Martinszeller Str. 21 • D-87477 Sulzberg
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